Soweit der Beschwerdeführer die Einstellung sämtlicher gegen ihn geführten Strafverfahren wegen «massiver Verfahrensfehler» und «Rechtswillkür» verlangt, ist hierauf ebenfalls nicht einzutreten. Die Beschwerdekammer in Strafsachen beurteilt einzig Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft und kann nicht selbst eine