_ aus dem amtlichen Mandat entlassen und Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt wurde. Soweit der Beschwerdeführer beantragt, es sei das über ihn erhobene Gutachten aus den Akten zu weisen, hat er diesen Antrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Erst deren Verfügung kann mittels Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen angefochten werden. Soweit der Beschwerdeführer die Einstellung sämtlicher gegen ihn geführten Strafverfahren wegen «massiver Verfahrensfehler» und «Rechtswillkür» verlangt, ist hierauf ebenfalls nicht einzutreten.