13 messen. Dieser Betrag wird mit den der Beschwerdeführerin auferlegten Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 27. Dezember 2019 wird aufgehoben und die Beschwerdeführerin wird als Privatklägerin im Strafpunkt im Verfahren zugelassen.