121 Abs. 1 StPO ins Verfahren einzutreten und sich als reine Strafkläger daran zu beteiligen. 10.7 Vorliegend ist die Beschwerdeführerin als Ehefrau des Verstorbenen eine Angehörige im Sinne von Art. 110 Abs. 1 StGB. Sie gehört nach Art. 462 ZGB zu den