_ mangels Legitimation zur Privatklage aus dem Verfahren. Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 9. Januar 2020 Beschwerde und stellte dabei folgende Anträge: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27. Dezember 2019 sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin in der vorliegenden Untersuchung als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt zuzulassen. Eventualiter: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27. Dezember 2019 sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin in der vorliegenden Untersuchung als Privatklägerin im Strafpunkt zuzulassen.