1. Am 29. Mai 2019 verstarb D.________ sel. im Inselspital Bern, nachdem er sich dort am 21. Mai 2019 einer Magenoperation unterzogen hatte und danach stationär behandelt worden war. Noch am 29. Mai 2019 wurde eine Untersuchung zur Abklärung des aussergewöhnlichen Todesfalls eröffnet. Die Ehefrau des Verstorbenen, B.________, konstituierte sich mit Schreiben vom 17. Juli und 20. September 2019 als Privatklägerin im Verfahren. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2019 wies die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) B.________ mangels Legitimation zur Privatklage aus dem Verfahren.