Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 27. Dezember 2019 (BA 19 550) Regeste: Art. 116 Abs. 2 StPO, Art. 118 Abs. 1 und Art. 121 Abs. 1 StPO; Zulassung von Opferangehörigen mit Staatshaftungsansprüchen als Privatkläger im Strafverfahren Gemäss gefestigter bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind öffentlich-rechtliche Forderungen vom Adhäsionsprozess ausgeschlossen.