fand am 2. September 2019, ab ca. 13.30 Uhr statt. Dies, nachdem der ursprünglich für den 19. August 2019 vorgesehene Einvernahmetermin aus gesundheitlichen Gründen hatte verschoben werden müssen (Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 19. Dezember 2019 S. 3). Gemäss vorgenanntem Nachtrag hatte diese Terminverschiebung auch eine Verschiebung des Ersteinvernahmetermins der Beschwerdeführerin zur Folge. Ihr ursprünglich für den 2. September 2019 geplante Einvernahmetermin wurde auf den 18. September 2019 verschoben (vgl. Eingabe des amtlichen Verteidigers vom 26. Februar 2020).