__ im Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung eingeräumt, dass die Beschwerdeführerin den amtlichen Verteidiger, Rechtanwalt B.________, selber ausgewählt habe. Dass sich der amtliche Verteidiger auf telefonische Kontakte beschränkt hat, schadet ebenfalls nicht, selbst wenn davon ausgegangen werden müsste, dass aufgrund der Erkrankung der Beschwerdeführerin und der angeblichen physischen und psychischen Belastung besonderes Fingerspitzengefühl geboten sein sollte.