___ zum Gesuch Stellung und führte aus, dass kein Grund ersichtlich sei, der für ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seiner Mandantin spreche. Mit Verfügung vom 5. März 2020 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 18. März 2020 bei der Staatsanwaltschaft eine «Einsprache» ein und ersuchte um Gutheissung des Antrags auf Wechsel der amtlichen Verteidigung.