Vielmehr legen der Zahlungsbetrag in der Höhe von CHF 175.00 und die Zahlungsadressatin, die Finanzdirektion des Kantons Bern, die Vermutung nahe, dass es sich dabei um eine andere Zahlung handelt. So wurde mit der Zahlung ein Betrag von CHF 175.00 beglichen, wohingegen die besagte Busse CHF 150.00 beträgt. Dass der Beschwerdeführerin die Höhe der Busse von CHF 150.00 bewusst ist, ergibt sich zunächst aus ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2019 (pag. 22 ff.). Zudem konnte sie die Bussenhöhe auch den späteren Entscheiden des Regionalgerichts vom 20. September 2019 und 2. März 2020 entnehmen.