Aus den Akten geht zudem nicht hervor, dass die Beschwerdeführerin die Busse in der Höhe von CHF 150.00 bezahlt hat. Zwar hat die Beschwerdeführerin mit ihrer Beschwerde vom 19. März 2020 einen Zahlungsbeleg über eine Zahlung in der Höhe von CHF 175.00 an die Finanzdirektion des Kantons Bern eingereicht, doch vermag dieser nicht darzulegen, dass es sich dabei um die Zahlung der besagten Busse handelt. Vielmehr legen der Zahlungsbetrag in der Höhe von CHF 175.00 und die Zahlungsadressatin, die Finanzdirektion des Kantons Bern, die Vermutung nahe, dass es sich dabei um eine andere Zahlung handelt.