Mit Verfügung vom 21. November 2019 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie an der Umwandlungsverfügung vom 13. Dezember 2018 festhalte. Gleichzeitig wurden dem Regionalgericht die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen (pag. 115). 1.13 Mit Verfügung vom 30. Januar 2020 nahm und gab das Regionalgericht von der Überweisungsverfügung vom 21. November 2019 der Staatsanwaltschaft Kenntnis und stellte die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführerin Gelegenheit eingeräumt, sich innert Frist zum schriftlichen Verfahren zu äussern.