Aus den edierten Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin bereits drei Mal wegen Widerhandlungen gegen das Abfallreglement angezeigt wurde. Betreffend die erste Widerhandlung im Jahr 2016 hatte die Beschwerdeführerin gegen die Bussenverfügung Einsprache erhoben, woraufhin die Busse zurückgezogen und der Beschwerdeführerin eine Verwarnung erteilt wurde (pag. 28 ff.).