Diesen Sachverhalt habe sie den Behörden Biels bereits telefonisch und auch schriftlich geschildert. Die Beschwerdeführerin ersuchte um Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe sowie um Erlass der Busse in der Höhe von CHF 150.00 (pag. 22 ff.). 1.6 Die Staatsanwaltschaft forderte mit Schreiben vom 26. Februar 2019 bei der Dienststelle Öffentliche Sicherheit, Spezialdienste, sämtliche Korrespondenz mit der Beschwerdeführerin ein (pag. 27). Aus den edierten Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin bereits drei Mal wegen Widerhandlungen gegen das Abfallreglement angezeigt wurde.