Gegen die Bussenverfügung erhob die Beschwerdeführerin, soweit aus den Akten ersichtlich, keine Einsprache. 1.2 Die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel ersuchten am 30. Oktober 2018 die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Busse in der Höhe von CHF 150.00 in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln; dies mit der Begründung, dass die Busse trotz Mahnungen nicht bezahlt worden und ein Inkasso auf dem Rechtsweg aussichtslos sei (pag.