1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung fortzuführen. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton. Die geleistete Sicherheit von total CHF 1‘000.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.