Die Polizei schien ebenfalls keine Zweifel daran zu haben, ergibt sich doch aus ihrem Rapport, dass die Videoaufnahmen zeigten, wie sich der Beschuldigte immer wieder an Mobiliar und Fahrzeug des Beschwerdeführers zu schaffen gemacht habe (pag. 3). Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine vorschnell eingereichte Strafanzeige handelt. Der Beschwerdeführer ging bereits 2017 zur Polizei. Da die Beschädigungen an seinem Auto nicht aufhörten, waren die Videoaufnahmen für ihn die letzte Möglichkeit, seinen Verdacht zu belegen.