Diese Aufnahmen begründen den dringenden Tatverdacht, dass der Beschuldigte etwas in den Radkasten des Fahrzeuges des Beschwerdeführers gelegt hat. Zudem ist auf dem Video 12 vom 16. Januar 2019 erkennbar (ab Minute 17), dass der Beschuldigte mehrmals gegen einen Gegenstand, offenbar die Dachbox des Beschwerdeführers, getreten hat. Nach Ansicht der Kammer handelte es sich dabei nicht bloss um ein vorsichtiges zur Seite schieben, zumal es nicht den Anschein macht, als hätte sich dieser Gegenstand bzw. die Dachbox auf dem Parkfeld des Beschuldigten befunden und sei diesem im Weg gewesen.