Auf einigen Videos erkennt auch die Beschwerdekammer keine Vorgänge, welche einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten zu begründen vermöchten. Auf dem Video 23 vom 17. März 2019 ist allerdings ersichtlich, dass sich der Beschuldigte längere Zeit beim Fahrzeug des Beschwerdeführers aufhält. Er nimmt ein Tuch hervor, in welches etwas eingewickelt zu sein scheint. In der Folge beugt sich der Beschuldigte mit diesem Tuch in der Hand zum rechten Vorderrad hinunter und bleibt dort für eine kurze Weile. Diese