1 ff, pag. 60). Am 15. Mai 2019 bzw. am 22. Mai 2019 erfolgten die polizeilichen Einvernahmen des Beschwerdeführers bzw. des Beschuldigten (pag. 6 ff., pag. 18 ff.). Mit Strafbefehl vom 10. September 2019 wurde der Beschuldigte wegen Sachbeschädigung schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 80.00 bestraft, unter Gewährung des bedingten Vollzuges (pag. 62). Dagegen erhob der Beschuldigte Einsprache (pag. 66). Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hob den Strafbefehl mit Verfügung vom 8. Oktober 2019 auf und wies den Fall wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes an die Staatsanwaltschaft zurück (pag.