Der Beschwerdeführer meldete sich am 15. November 2017 zum ersten Mal bei der Polizei und nannte den Beschuldigten als vagen Tatverdächtigen. Seit dem 20. Februar 2018 überwacht der Beschwerdeführer mit einer Kamera, welche er in seinem eigenen Fahrzeug angebracht hat, seinen Einstellplatz, je nach Positionierung der Kamera sind auch weitere Teile der Einstellhalle sichtbar. Am 29. März 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Polizei und stellte gestützt auf die Videoaufnahmen Strafantrag gegen den Beschuldigten (pag. 1 ff, pag.