1. Am 13. März 2020 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung. Dagegen reichte der Strafkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 21. März 2020 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Fortführung des Verfahrens gegen den Beschuldigten. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 26. März 2020 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 1‘000.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer fristgerecht nach.