Das Verfahren gegen A.________ hingegen ist schon entscheidungsreif und könnte zeitnah abgeschlossen werden; offenbar wurde beim Regionalgericht Bern- Mittelland, Gerichtspräsident E.________, bereits Anklage erhoben. Der Verzicht auf eine Abtrennung der Verfahren würde für das Verfahren gegen A.________ aufgrund des im Verfahren gegen die Beschwerdeführerin zu erstellenden psychiatrischen Gutachtens eine gewichtige Verzögerung von mindestens sechs Monaten bedeuten. Bei einer Verlängerung des Verfahrens um weitere sechs Monate würde die Dauer der Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft von A._____