___ beteiligt gewesen sein (vgl. bspw. pag. 180 ff.). Sie beantragte mit Eingabe vom 18. Februar 2020, es sei ein psychiatrisches Gutachten über sie einzuholen. Der Antrag wurde durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 9. März 2020 gutgeheissen. Die Erstellung eines solchen Gutachtens nimmt in der Regel etwa sechs Monate in Anspruch. Daraus folgt, dass das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin – selbst bei beschleunigter Bearbeitung des Gutachtensauftrages – frühestens in sechs Monaten zu einem Abschluss gebracht werden kann. Das Verfahren gegen A.___