3 beschleunigte Behandlung des sich in Haft befindenden A.________ angezeigt. Sachliche Gründe für eine Verfahrenstrennung seien gegeben. 3.5 A.________ lässt ausführen, er befinde sich seit dem 11. September 2019 in Untersuchungshaft. Die Voruntersuchung sei abgeschlossen. Am 16. März 2020 habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Das Verfahren könnte in den nächsten Monaten zum Abschluss kommen. Er wolle so schnell wie möglich wissen, wie lange er noch im Gefängnis sein müsse.