1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ und C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (teilweise qualifiziert begangen) bzw. Gehilfenschaft dazu, Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung. Mit Verfügung vom 9. März 2020 trennte die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen die beiden Beschuldigten. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen am 20. März 2020 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Verfügung unter Kosten- und Entschädigungsfolge.