SR 741.013.1) einen Grenzwert von 1.5 µg/L für den Nachweis von Cannabis im Blut festgelegt hat, ab welchem ein Messresultat als positiv gilt. Dies trägt lediglich der Messungenauigkeit Rechnung und verhindert, dass ein länger zurückliegender, für die aktuelle Fahrfähigkeit irrelevanter Rauschgiftkonsum zu einem positiven Resultat führt.