Er sei somit fälschlicherweise beschuldigt worden. Seinen Aussagen sei kein Glaube geschenkt worden. Er verstehe nicht, weshalb er nun die Kosten der Untersuchung bezahlen müsse. Er sei schon mehrfach des Fahrens unter Drogeneinfluss beschuldigt worden, wobei sich der Verdacht nie bestätigt habe. Er trage Tageskontaktlinsen, weshalb seine Augen nach einem langen Tag scheinbar als glasig wahrgenommen würden. Er habe einen kompetenten Anwalt beigezogen, welcher ihm hilfreich zur Seite gestanden sei. Die entstandenen Kosten von CHF 1‘000.00 seien ihm zu vergüten. Die Verfahrenskosten seien vom Kanton Bern zu tragen.