2. Mit Verfügung vom 6. Februar 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss mit Personenwagen ein. Die Verfahrenskosten von CHF 839.40 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zudem wurde bestimmt, dass keine Entschädigung ausgerichtet werde. Mit Strafbefehl vom 12. Februar 2020 wurde der Beschwerdeführer wegen Konsums von Cannabis schuldig erklärt. Am 8. März 2020 erhob der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft gegen den Kosten- und Entschädigungspunkt der Einstellungsverfügung Beschwerde.