Gemäss dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 20. November 2019 konnte im Urin des Beschwerdeführers Cannabis nachgewiesen werden. In seinem But konnten ferner Spuren von THC festgestellt werden, wobei jedoch der Grenzwert gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung nicht überschritten wurde.