Auf Nachfrage der Polizisten gab der Beschwerdeführer spontan an, dass er letztmals am 19./20.Oktober 2019 Marihuana konsumiert habe, sich jedoch fahrfähig fühle. Der beim Beschwerdeführer durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv auf THC, woraufhin eine Urin- und Blutanalyse angeordnet wurde. Gemäss dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 20. November 2019 konnte im Urin des Beschwerdeführers Cannabis nachgewiesen werden.