1. Am 31. Oktober 2019, um ca. 18.35 Uhr, wurde der Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) anlässlich einer Verkehrskontrolle von der Kantonspolizei Bern beobachtet, wie er scheinbar ziellos durch das Quartier B.________ fuhr und die Zeichengebung beim Abbiegen unterliess. Die Polizisten entschieden sich deshalb, das Fahrzeug und den Beschwerdeführer zu kontrollieren, wobei sie glasige Augen des Beschwerdeführers feststellten. Auf Nachfrage der Polizisten gab der Beschwerdeführer spontan an, dass er letztmals am 19./20.Oktober 2019 Marihuana konsumiert habe, sich jedoch fahrfähig fühle.