Der Beschwerdeführer habe eingeräumt, dass er sich gewehrt habe, weil er angegriffen worden sei. Bei dieser Ausgangslage, wo die Flucht nicht mehr möglich gewesen sei, habe er sich mittels Notwehr verteidigen müssen. Die ganze Auseinandersetzung hätte verhindert werden können, wenn die Polizei den Bahnhof G.________(Ortschaft) professionell abgeriegelt und die F.________(Eishockeyclub)-Fans in die bereitstehenden Züge begleitet hätte. Die Vermutung, dass er Taten wie Landfriedensbruch und Sachbe-