Der Anzeigerapport schweige darüber, dass die E.________(Eishockeyclub)-Fans von den F.________(Eishockeyclub)-Fans angegriffen worden seien, welche verbotenerweise die Bahngleise überquert hätten. Der Rapport verkenne, dass die E.________(Eishockeyclub)-Fans auf dem Weg nach Hause bzw. ins Stammlokal «K.________» vom Angriff überrascht worden seien. Es treffe nicht zu, dass die E.________(Eishockeyclub)-Fans in Richtung H.________(Strasse) gerannt, sich vermummt und die Konfrontation gesucht hätten. Der Beschwerdeführer habe eingeräumt, dass er sich gewehrt habe, weil er angegriffen worden sei.