Es kam dabei zu gegenseitigen Schlägen und einer Sachbeschädigung. Der Beschwerdeführer befand sich zumindest am Anfang der Auseinandersetzung an vorderster Front und ging danach in der Gruppe der E.________(Eishockeyclub)-Fans immer weiter nach hinten (Anzeigerapport vom 20. März 2020 und Wahrnehmungsberichte, insbesondere Berichtsrapport von J.________ vom 25. Januar 2020). Der Beschuldigte gab zu, dass er auch Schläge und Fusstritte ausgeteilt habe, wenn er auch Notwehr geltend macht. Er führte weiter aus, dass er vermutlich zuerst zurück gekickt habe. Er habe auch seine Fäuste benutzt und den Angreifer vermutlich schon getroffen.