1. Am 18. Januar 2020, 22.30 Uhr, kam es im Nachgang an ein Eishockeyspiel zwischen dem E.________(Eishockeyclub) und dem F.________(Eishockeyclub) beim Bahnhof G.________(Ortschaft) am H.________(Strasse) zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Fans der E.________(Eishockeyclub) und des F.________(Eishockeyclub). Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete hierauf u.a. gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs, evtl. Raufhandels.