7 liegenden Aktenlage ist deshalb davon auszugehen, dass auch die D.________(Eishockeyclub)-Fans mit dem Rennen Richtung G.________(Strasse), mithin Richtung Bahnhof und dem – zumindest teilweisen – Vermummen aktiv die Auseinandersetzung mit den E.________(Eishockeyclub)- Fans gesucht haben. Ein «völlig überraschender Angriff der E.________(Eishockeyclub)-Fans», wie er vom Beschwerdeführer geschildert wird, erscheint derzeit wenig plausibel.