Es kam dabei zu gegenseitigen Schlägen und einer Sachbeschädigung. Der Beschwerdeführer konnte nach der Schlägerei am Boden (G.________(Strasse) Höhe I.________(Strasse)) sitzend und den Mund haltend festgestellt werden. Er gab gegenüber der Polizei an, dass er einen Zahn verloren habe und Verletzungen an seiner linken Hand und seinem rechten Handgelenk erlitten habe (Anzeigerapport vom 20. März 2020 und Wahrnehmungsberichte, insbesondere Berichtsrapport von J.________ vom 25. Januar 2020). Der Beschuldigte verweigerte sämtliche Aussagen (EV-Protokoll vom 8. Februar 2020).