BK 19 185 vom 8. August 2019 E. 4.2 und 4.4; BK 19 24 vom 12. April 2019 E. 5.4). 3.4 Die angefochtene Verfügung enthält keine Ausführungen zum Tatverdacht, zum Grund der erkennungsdienstlichen Erfassung und zur Frage der Verhältnismässigkeit im konkreten Fall. Indem die Staatsanwaltschaft – entgegen der vorstehend zitierten Rechtsprechung – lediglich ausführte, die erkennungsdienstliche Erfassung