Insbesondere reicht die Befragung der Beteiligten und Zeugen oftmals nicht aus, um einen eindeutigen Beweis zu erbringen. Ausserdem besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, möglichst rasch einen Abgleich des Profils mit den Spuren früherer Taten, welche im Informationssystem gespeichert sind, durchführen zu können und damit Klarheit über allfällige weitere Taten zu erhalten. Ebenso ist das öffentliche Interesse an der Verhinderung allfälliger künftiger Delikte gegen die sexuelle Integrität in die Verhältnismässigkeitsprüfung miteinzubeziehen. Auch hier kommt dem Opferschutz somit hohes Gewicht zu.