In einem Fall habe sich eine Kundin beschwert, weil er sie des Öfteren und länger am unteren Teil des Rückens und am «oberen Gesäss» massiert habe (Einvernahme E.________ vom 27. Februar 2020 Z. 70 ff.). Durch eine Aktennotiz vom 22. November 2019 ist belegt, dass aufgrund dieser Reklamation ein Gespräch der Hotelleitung mit dem Beschwerdeführer stattgefunden hat. Zudem gab der Direktor zu Protokoll (Z. 88) gehört zu haben, dass die Freundin eines ehemaligen Vize-Direktors des Hotels erzählt habe, dass sie bei einer Massage beim Beschwerdeführer die Yoga-Stellung «herabschauender Hund» habe einnehmen müssen.