Gleiches gilt für den Hoteldirektor, der, um den guten Ruf des Hotels zu wahren, theoretisch sogar eher ein Interesse daran haben könnte, den Beschwerdeführer zu schützen. Stattdessen berichtete er der Polizei, dass es in der Vergangenheit bereits Beschwerden gegen den Beschwerdeführer wegen fragwürdiger Methoden während einer Massage gegeben habe. In einem Fall habe sich eine Kundin beschwert, weil er sie des Öfteren und länger am unteren Teil des Rückens und am «oberen Gesäss» massiert habe (Einvernahme E.________ vom 27. Februar 2020 Z. 70 ff.).