3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 30. November 2019 im Hotel C.________ in D.________ als Masseur eine junge Kundin sexuell genötigt zu haben. Konkret soll er die Kundin mehrmals im Intimbereich (Brüste, Vagina, Analöffnung) massiert bzw. berührt und mit seinen Lippen ihre Schamlippen berührt haben. Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu, ihm werde ein gravierendes Delikt gegen die sexuelle Integrität vorgeworfen. Die erkennungsdienstliche Erfassung sowie die DNA-Profilerstellung ordnete sie aber nicht zur Aufklärung dieses Tatvorwurfs, sondern im Hinblick auf die Klärung weiterer, bis anhin unbekannter Delikte an.