1. Gegen A.________ läuft ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung. Am 3. März 2020 verfügte die zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), vom Beschuldigten sei ein DNA-Profil zu erstellen und er sei erkennungsdienstlich zu erfassen. Gleichzeitig erteilte sie der Kantonspolizei Bern sowie dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) die entsprechenden Weisungen zum Vollzug dieser Anordnungen. Gegen diese Verfügung betreffend DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 16. März 2020 Beschwerde.