2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 500.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die andere Hälfte trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren keine Entschädigung ausgerichtet.