Ferner ist der Beschwerdeführer vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig. Seine Verurteilung zu 10 Tagessätzen Geldstrafe (bedingt vollziehbar) und einer Busse wegen versuchter Tierquälerei vom 14. November 2019 zeigt jedoch, dass er bereits straffällig in Erscheinung getreten ist. Insgesamt bestehen damit genügend Indizien dafür, dass sich der Beschwerdeführer wieder an einer solchen gewalttätigen Auseinandersetzung in Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel beteiligten könnte, bei deren Aufklärung die erkennungsdienstlichen Merkmale von Relevanz sein könnten.