Solche Hinweise lassen sich den Berichtsrapporten der diensthabenden Polizeibeamten L.________, M.________ und I.________ sowie dem Anzeigerapport ohne Weiteres entnehmen. Es kann auf die einlässlichen und zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden (vgl. E. 5.4 hiervor).