Er habe in Notwehr gehandelt. Sie seien derart überrascht worden, dass ihnen keine Zeit mehr geblieben sei, weil die E.________(Eishockeyclub)-Fans zu nahe gewesen seien und dabei Steine geworfen hätten und handgreiflich geworden seien. Die erkennungsdienstliche Erfassung sei ein verzweifelter Versuch, polizeitaktische Fehler zu korrigieren, indem nun auf die D.________(Eishockeyclub)-Fans fokussiert werde, weil die angreifenden E.________(Eishockeyclub)-Fans (ausser zwei Beschuldigte) nicht hätten angehalten werden und die Polizei das Überschreiten der Bahngeleise nicht habe verhindern können.