6 derster Front an der Auseinandersetzung aktiv teilnahm, darf ohne Verletzung der Unschuldsvermutung angenommen werden, das Verhalten des Beschwerdeführers deute auf eine gewisse Krawallund Gewaltbereitschaft hin. Bekanntermassen kommt nach Eishockeyspielen öfters zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppierungen, wozu der Beschwerdeführer zu gehören scheint. Es bestehen damit genügend Indizien dafür, dass der Beschwerdeführer wieder in eine solche Auseinandersetzung geraten könnte.